| Unter einer Umschulung versteht man eine verkürzte Ausbildung. Eine Umschulung kann nur machen, wer schon einen Beruf erlernt hat oder entsprechende Berufserfahrung hat. Deshalb kann die zweite Ausbildung verkürzt werden Umschulung. Sie ist also eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer etc. Sie führt so zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Lehrgänge oder Fortbildungen als Umschulung bezeichnet, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
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