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Behörden

Eine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Organ eines Verwaltungsträgers, das gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt ist, mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung insbesondere der Erlass von Verwaltungsakten und das Schließen öffentlich-rechtlicher Verträge wahrzunehmen. Für die Rechtmäßigkeit belastenden behördlichen Handelns bedarf der Verwaltungsträger, der durch seine Behörden handelt, einer Ermächtigungsgrundlage dem Gesetzesvorbehalt.




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