Baumängel in Spanien, nach wie vor ist das Thema Baumängel für viele Immobilienbesitzer in Spanien ein Thema, welches oft kein Ende nimmt. Die meisten fühlen sich durch Ihre Vertragspartner allein gelassen. Reklamationen von Baumängel werden nicht ernst genug genommen und so ziehen sich die Dinge immer mehr dahin. Das Ergebnis sind oft Tausende von Euro für Sanierungsaufwände und um sich hier nicht noch auf einen Rechtsstreit einzulassen, -welcher dann auch noch in Spanien wäre - resignieren letztendlich viele.
Durch eine gezielte Vorgehensweise lässt sicht jedoch in den meisten Fällen viel Ärger und Geld sparen.Schimmelpilze?Hat Ihre Neubauwohnung Schimmelpilze? Ein Zustand, den Sie nicht erdulden müssen. Suchen Sie sich kompetente Beratung zu diesem Thema.Hier kann oft ein Verfahren vermieden werden, wenn Sie sich vorher ausgiebig informieren, denn auch hier sind die Tücken des spanischen Prozessrechtes zu beachten, denn oftmals ist der Bauherr schlecht beraten und es macht hier Sinn, ohne ein zeitaufwändiges Verfahren, außergerichtlich einen Verglkeich zu suchen. Eine Optimale Vorbereitung durch einen Fachmann ist hier drindend zu empfehlen.Wie geht man im Einzelfall vor? Zunächst stellt sich die Frage, "wer muss verklagt werden: der Architekt, der Bauleiter, der Bauunternehmer oder der Bauträger? Die wenigsten wissen gar nicht, ob diese Bauherren sind oder nur Immobilienkäufer, die von einem Bauträger kaufen.
Unser Spanienservice lässt Ihren Fall individuell begutachten und unterstützt Sie, durch fachmännische Begleitung unserers Kooperationsnetzes, bei Verhandlungen mit dem Unternehmer.Die meisten Untenehmer werben mit einer zehnjährigen Garantie auf ihre Bauleistung nach Objektübergabe. Was nun der Immobilienbesitzer nicht weiß, ist es, dass nach dem spanischen Gesetz, diese Garantie in der Regel nur für schwerste Strukturschäden des Gebäudes, wenn dieses z.B. zum Einzustürzen droht - hier spricht man von der sogenannten „ruina“. Das Bauwesengesetz (L.O.E.) hat vor einigen Jahren die Garantiehaftung in Spanien neu geregelt. Inzwischen müssen Bauunternehmer zum Beispiel auch für einfache Ausführungsmängel wie z.B. lose Fliesen bis zu einem Jahr aus gesetzlicher Garantie haften, bei schweren Strukturschäden sogar bis zu zehn Jahren.
Wer sich aber nicht auf eine Garantie berufen kann, hat dennoch die Möglichkeit, gegen den Verantwortlichen die Mängel geltend zu machen. Allerdings ist die Beweisführung in solchen Fällen schwieriger. Die fachmännische Beratung sollte frühzeitig eingeholt werden, da Ansprüche nach dem L.O.E. einer zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Grundsätzlich können aber folgende Hinweise gelten: Bevor Mängel durch den Bauherrn oder Käufer selbst beseitigt werden, sollte der Unternehmer mit Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert worden sein. Die gängiste Form: Die Frist-Aufforderung sollte durch einen Notar oder über ein besonderes Postfax (BUROFAX) mit Zustellungsnachweis zugestellt werden.Wichtig hier für Sie zu wissen: Nicht durchgeführte Arbeiten werden rechtlich anders behandelt als Mängel. Bei Arbeiten muss der Bauherr entweder auf Fertigstellung bestehen oder aber den Vertrag kündigen und die Rückzahlung eventueller Überzahlungen verlangen.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Teile des vereinbarten Kaufpreises pauschal einbehalten werden. Hier könnte der Bauherr vor Gericht leicht in den Verdacht geraten, ihm sei das Geld ausgegangen und behaupte deshalb die Mängel. Wir empfehlen in der Regel, möglichst frühzeitig ein Gutachten über die Mängel in Auftrag zu geben!Was können wir für Sie tun? Wir vertreten und bereiten gerne außergerichtlich Ihre Interessen vor, sowohl bezüglich der geeigneten Reklamationen als auch für die Vorbereitung der notariellen Maßnahmen der Dokumentation, Zustellung oder Vertragskündigung. Unsere außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir nach Stundensätzen ab, d.h. Sie zahlen nur für die Tätigkeiten, die wir konkret für Sie durchgeführt haben. Sowohl unsere Anwälte als auch die Mitarbeiterinnen unseres Teams sprechen Deutsch, um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten. Eine Rechtsberatung erfolgt nur durch einen Fachmann, welches an unseren Kooperationsnetzen angebunden ist.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder schreiben Sie in unserem Forum für Baumängel in Spanien . Hier steht Ihnen zukünftig auch ein persönlicher, kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Rechtsservice Spanien – MallorcaHome: www.spanienservice.net E-Mail: info@spanienservice.net